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   BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92   

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BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92 (https://dejure.org/1992,3152)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1992 - 2Z BR 61/92 (https://dejure.org/1992,3152)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1992 - 2Z BR 61/92 (https://dejure.org/1992,3152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG Vor § 1, §§ 19 ff.; WEG § 44
    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - UR II 26/91
  • LG München II - 8 T 2035/91
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 08.06.1989 - 20 W 34/89

    Rechtsschutzinteresse bei der Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    In Wohnungseigentumssachen erledigt sich das Verfahren in der Hauptsache u.a. dann, wenn ein angefochtener Eigentümerbeschluss durch einen unanfechtbar gewordenen Eigentümerbeschluss bestätigt oder durch einen Aufhebungs- oder Änderungsbeschluss ersetzt wird (BayObLG WE 1988, 35; NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 434 f.; Palandt/ Bassenge BGB 51. Aufl. § 43 WEG Rn. 6).

    Für den Antrag, den Eigentümerbeschluss vom 27.6.1991 für ungültig zu erklären, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (BayObLGZ 1977, 226/229 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 89, 434 f.).

  • BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 49/86
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    In Wohnungseigentumssachen erledigt sich das Verfahren in der Hauptsache u.a. dann, wenn ein angefochtener Eigentümerbeschluss durch einen unanfechtbar gewordenen Eigentümerbeschluss bestätigt oder durch einen Aufhebungs- oder Änderungsbeschluss ersetzt wird (BayObLG WE 1988, 35; NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 434 f.; Palandt/ Bassenge BGB 51. Aufl. § 43 WEG Rn. 6).

    Für den Antrag, den Eigentümerbeschluss vom 27.6.1991 für ungültig zu erklären, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (BayObLGZ 1977, 226/229 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 89, 434 f.).

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft über eine schon geregelte Angelegenheit, so ist der zweite Beschluss auch bei Wirksamkeit schon des ersten kein nichtiger Beschluss, denn er verstößt nicht gegen ein gesetzliches Verbot und ist auch ansonsten nicht mit Mängeln behaftet, die zur Nichtigkeit führen (BGH NJW 1991, 979 ).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    b) Entfällt wie hier das Rechtsschutzbedürfnis in der Beschwerdeinstanz, so hat dies auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss (BGH FamRZ 1978, 396 ; vgl. BayObLGZ 1990, 326 f.; BayObLG BayVBl. 1985, 26 f.; Beschluss des 3. Senats vom 12.3.1992 - 3Z BR 19/92; einschränkend Demharter ZMR 1987, 201/204).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    Für den Antrag, den Eigentümerbeschluss vom 27.6.1991 für ungültig zu erklären, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (BayObLGZ 1977, 226/229 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 9; OLG Frankfurt OLGZ 89, 434 f.).
  • BayObLG, 06.12.1990 - BReg. 3 Z 138/90
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    b) Entfällt wie hier das Rechtsschutzbedürfnis in der Beschwerdeinstanz, so hat dies auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss (BGH FamRZ 1978, 396 ; vgl. BayObLGZ 1990, 326 f.; BayObLG BayVBl. 1985, 26 f.; Beschluss des 3. Senats vom 12.3.1992 - 3Z BR 19/92; einschränkend Demharter ZMR 1987, 201/204).
  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 3 Z 88/88
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    Im Beschwerdeverfahren hätte die Erstbeschwerde mangels Beschränkung auf die Kosten als unzulässig verworfen werden müssen (BayObLGZ 1988, 317/318 f.; BayObLG WE 1989, 58, jeweils m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 27.12.1989 - BReg. 1b Z 2/89
    Auszug aus BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92
    Der Senat hält an seiner früheren Rechtsprechung (WuM 1987, 238 f.; zuletzt WE 1992, 86), den sich der 1. und vorübergehend auch der 3. Senat angeschlossen hatten (Beschlüsse vom 27.12.1989 BReg. 1 b Z 2/89 und vom 27.1.1987 BReg.- 3 Z 178/86), nicht mehr fest.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 558/00

    Wohnungseigentumsverfahren: Beteiligtenfähigkeit des Verwalters;

    Eine Erledigung der Hauptsache während des Beschwerdeverfahrens hat auf die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde grundsätzlich keinen Einfluss (vgl. auch BayObLG WuM 1992, 644, 645; WE 1993, 320).

    Der Senat sieht von einer Verwerfung der sofortigen weiteren Beschwerde als unzulässig lediglich deshalb ab, weil er ­ wie oben ausgeführt ­ davon ausgeht, dass das Rechtsschutzbedürfnis bereits in der Beschwerdeinstanz entfallen war; in diesem Fall ist die sofortige weitere Beschwerde grundsätzlich zulässig (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, 645; WE 1993, 320).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96

    Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige

    Das hat zwar die weitere Beschwerde der Antragsteller nicht unzulässig gemacht (vgl. BayObLG WuM 1992, 644 m.w.N.); da die Antragsteller aber ihre Anträge nicht der geänderten Sachlage angepaßt haben, wären sie jetzt schon aus diesem Grunde zurückzuweisen.
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

    Denn diese kann jedenfalls darauf gestützt werden, dass die Vorinstanz die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten habe, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG ZMR 2001, 366; BayObLG WuM 1992, 644/645).

    c) Verfahrensmäßig folgt aus dem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses, die Erledigung der Hauptsache (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLG WuM 1992, 644/645; Demharter ZMR 1987, 201/203; Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 380 f.).

  • OLG Naumburg, 07.11.2001 - 11 Wx 14/01

    Wohnungseigentum: Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren gegen die

    Die Erledigung der Hauptsache tritt ein, wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis fortgefallen ist, daß eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, oder wenn die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat oder wenn es auf die zu behandelnde Frage nicht mehr ankommt (BayObLG WuM 1992, 644, 645 mit weiteren Nachweisen).

    b) Erledigt sich die Hauptsache nach Einlegung einer zulässigen sofortigen Beschwerde, so wird die Beschwerde unzulässig; denn ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung in der Hauptsache besteht nicht mehr (BayObLG WuM 1992, 644, 645; BayObLG WuM 1994, 573; Demharter, Die Erledigung der Hauptsache in Wohnungseigentumssachen, ZMR 1987, 200, 203 mit weiteren Nachweisen in Fn. 49).

  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Das Rechtsmittel kann vielmehr gerade darauf gestützt werden, die Vorinstanz habe zu Unrecht die Erledigung der Hauptsache angenommen oder der Beschwerdeführer habe keine Gelegenheit erhalten, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BGH FamRZ 1978, 396; BayObLGZ 1990, 326f.; BayObLG BayVBl. 1985, 26f.; BayObLG WuM 1992, 644).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 68/92
    c) Hat sich wie hier die Hauptsache nach Einlegung der sofortigen Beschwerde, aber vor Erlass der Entscheidung durch das Beschwerdegericht, erledigt, so hat dies auf die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde keinen Einfluss (Senatsbeschluss vom 30.9.1992 - 2Z BR 61/92).

    c) Das Landgericht hat jedoch das Recht des Antragstellers auf ordnungsgemäße Führung seiner Angelegenheit verletzt (vgl. BayObLG BayVB1.1985, 26 f.; vgl. ferner Senatsbeschluss vom 30.9.1992 - 2Z BR 61/92).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

    Dies gilt allenfalls dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.0., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58; WE 1991, 55; WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58, WE 1991, 55, WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).
  • OLG Köln, 19.01.2004 - 16 Wx 21/03

    Erledigung der Hauptsache der Anfechtung einer Verwalterbestellung mit Ablauf des

    Von dem Grundsatz der Unzulässigkeit eines Rechtsmittels ist indes dann eine Ausnahme zu machen, wenn das Amtsgericht trotz Erledigung eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat; denn dann muss für einen Beteiligten die Möglichkeit bestehen, die Erledigung geltend zu machen und sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (vgl. BayObLG WuM 1992, 644, MDR 1998, 1116, NZM 2000, 556 u. ZMR 2001, 366; Keidel/Meyer-Holz, FGG 15. Auflage, § 27 Rdn. 51; Jennissen NZM 2002, 594 [599]).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Denn diese kann darauf gestützt werden, die Vorinstanz habe die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer habe keine Gelegenheit erhalten, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG WuM 1992, 644/645 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Staudinger/Wenzel WEG § 44 Rn. 45; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 52).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer -

  • OLG Frankfurt, 06.04.2004 - 20 W 448/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen isolierte

  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 50/99

    Entscheidung in der Hauptsache eines Wohnungseigentumsverfahrens trotz Erledigung

  • OLG Frankfurt, 16.03.1998 - 20 W 102/98

    Recht der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör ; Verpflichtung des

  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 88/92
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